Die Zahl der Verfahren im Betreuungsrecht nach BtG sind seit dem Jahre 1995 stetig gestiegen. Wurden am 31.12.1995 noch 624.695 Betreuungen angeordnet, so waren es am 31.12.2006 bereits 1.227.932 Verfahren. Quelle: www.bmj.bund.de
Weshalb ein so rasanter Anstieg erfolgte, wird wie folgt begründet:
Durch die Abschaffung des alten Rechts und die Einführung des 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes seien gewisse Barrieren entfallen, die der Einrichtung einer früheren Vormundschaft (und somit einer Totalentmündigung) entgegenstanden.